Werte weitergeben, die Generationen überdauern.
Ein Nachlass ist mehr als Vermögen – er ist Verantwortung. Wir strukturieren Ihre Übergabe vorausschauend: steuerlich klug, rechtlich sicher und im Sinne der Menschen, die Ihnen wichtig sind.
Die vier Säulen einer durchdachten Nachlassplanung
Gute Nachlassplanung greift ineinander. Wir betrachten Vermögen, Recht und Vorsorge als ein Ganzes – damit im Ernstfall nichts dem Zufall überlassen bleibt.
Testament & Erbfolge
Klare Regelungen statt gesetzlicher Erbfolge – damit Ihr Wille eindeutig festgehalten und rechtssicher umgesetzt wird.
Schenkung zu Lebzeiten
Vermögen frühzeitig übertragen, Freibeträge alle zehn Jahre nutzen und Steuerlast über Generationen spürbar senken.
Vorsorgevollmacht
Bestimmen Sie selbst, wer im Fall der Fälle für Sie entscheidet – finanziell wie persönlich.
Patientenverfügung
Ihre Wertvorstellungen medizinisch verbindlich festhalten und Angehörige von schweren Entscheidungen entlasten.
In fünf Schritten zur sicheren Übergabe
Struktur schafft Sicherheit. Unser Vorgehen ist bewusst nachvollziehbar – Sie behalten in jedem Schritt den Überblick.
Bestandsaufnahme
Wir erfassen Vermögen, Familiensituation und bestehende Regelungen – ein klares Bild als Fundament.
Ziele klären
Was soll wem zukommen? Wir definieren gemeinsam Ihre Wertvorstellungen und Prioritäten.
Strategie & Steueroptimierung
Freibeträge, Schenkungen und Strukturen werden so gestaltet, dass Übergabe und Steuerlast im Gleichgewicht stehen.
Rechtssichere Umsetzung
In Abstimmung mit Notar und Steuerberater bringen wir alle Dokumente verbindlich auf den Weg.
Regelmäßige Überprüfung
Lebenssituationen ändern sich – wir halten Ihre Planung dauerhaft aktuell.
Wenn das Erbe zur Steuerfalle wird
Neue Bewertungsregeln setzen Immobilien höher an – eine Anhebung der Freibeträge blieb jedoch aus. Bei den heutigen Immobilienpreisen kann die Erbschaft so schnell zur Belastung werden. Wer die Devise „aufgepasst und informieren" ernst nimmt, behält den Gestaltungsspielraum in der eigenen Hand.
Wen die Falle trifft – und wen kaum
Hier schnappt die Falle zu
Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten, Geschäftsgrundstücke sowie gemischt genutzte Grundstücke.
Hier greift sie kaum
Eigentumswohnungen, Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser.
Wege aus der Schenkungssteuerfalle
Die Steuergesetzgebung lässt hier wenig Spielraum. Eine kleine Auswahl möglicher Optionen (ohne Gewähr):
- Schenkung bei gleichzeitigem Nießbrauch (Wohnrecht) zu Ihren Gunsten.
- Vorzeitiger Verkauf der geerbten Immobilie aus zwingenden Gründen.
- Vorweggenommene Erbfolge durch Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten.
- Erbe auf Umwegen – z. B. erst die Eltern, dann der eigentlich gewünschte Erbe.
- Geltendmachung eines Pflegefreibetrages.
- Selbstnutzung der geerbten Immobilie durch den Erben über mindestens zehn Jahre.
Was Sie zum Thema Nachlass oft fragen
Sprechen wir über Ihren Nachlass
Ein unverbindliches Erstgespräch schafft Klarheit. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.